
GEWICHT: 58 kg
Boobs: 80B
1 Std:60€
Ohne Kondom: +100€
Services: Aufregende Dessous und High Heels, Dusch & Badespa?, Fisting Klassiker, Fisting aktiv, Erotische Ganzkorpermassage
Finden Sie hier Service-Leistungen des Landratsamtes und anderer Behörden und Einrichtungen auf einen Blick. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter muss vor der Aufnahme der Tätigkeit und persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben möchten, erfolgen.
Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Bei der Anmeldung erhalten Sie in einem Informations- und Beratungsgespräch wichtige Informationen zur und eine Beratung über die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung Anmeldebescheinigung. Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren zwei Jahre, für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren ein Jahr.
Sie kann nach Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden. Sie können sich zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausstellen lassen. Diese enthält statt Ihres Vor- und Nachnamens einen selbst gewählten Alias, also einen von Ihnen gewählten Namen, den Sie bei Ihrer Tätigkeit verwenden.
Die Anmeldebescheinigung ist bei der Ausübung der Tätigkeit stets im Original mitzuführen. Ohne Anmeldebescheinigung dürfen Sie als Prostituierte oder als Prostituierter nicht tätig sein.