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Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen. Betrügerpärchen verurteilt. Eine Frankenbergerin und ein Briloner mussten sich vor dem Marburger Amtsgericht wegen gemeinschaftlichen Betruges und räuberischer Erpressung verantworten. Sie hatten einen Frankenberger mit einem Date zum Sex gegen Bezahlung reingelegt.
Der andere Angeklagte sollte vor dem Sex hinzukommen und sich als ihr Freund ausgeben. Das jährige Opfer sollte daraufhin ohne sein Geld die Wohnung verlassen. Daher habe er das Geld zurückgelassen und sei geflohen.
Auch sei mit dem anderen Angeklagten besprochen worden, dass dieser das Treffen stören solle. Allerdings seien dessen Worte nicht abgesprochen worden und sie könne sich nicht erinnern, ob er dem Geschädigten gedroht hatte. Die Verteidigung des Angeklagten schloss sich der Erklärung an, auch sein Mandant könne sich nicht an den Wortlaut erinnern.
Der Geschädigte bestätigte den Tathergang und fügte hinzu, dass er das Geld mitnehmen wollte, die Angeklagte aber danach gegriffen habe.
Da er die Drohung ernst genommen habe, sei er ohne das Geld geflüchtet. Das stimmt mit der Aussage eines zweiten Zeugen überein, eines Bekannten des Geschädigten, dem dieser von der Tat erzählt hatte.